- Rückanspruch
- m -(e)s, -sprüche jur povratno potraživanje
Deutsch-Kroatisch-Wörterbuch. 2014.
Deutsch-Kroatisch-Wörterbuch. 2014.
Litisdenuntiation — (v. lat.), die Handlung, durch welche eine Partei, welche im Falle des Unterliegens in einem anhängigen bürgerlichen Rechtsstreite von einem Dritten Schadloshaltung verlangen kann, diesem Dritten Nachricht von dem Rechtsstreit[437] gibt; damit… … Pierer's Universal-Lexikon
Regreß — (lat., Rekurs, Rückgriff), Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des letztern. Der Gläubiger, der so auf den Regreßpflichtigen (Regressaten) seinen R. nimmt (regrediert, rekurriert), wird… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Streitverkündung — (früher Litisdenunziation) heißt im bürgerlichen Rechtsstreit die von seiten einer Partei an einen Dritten ergehende Aufforderung, ihm in dem Prozeß zur Seite zu treten und zum Siege zu verhelfen. Eine S. erfolgt dann, wenn eine Partei für den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Regréß — (lat.), Rückgriff, Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des leztern; R. nehmen, jemand wegen Schadloshaltung in Anspruch nehmen; kommt bes. im Wechselrecht vor (Wechsel R.), wenn ein gezogener… … Kleines Konversations-Lexikon